bitte beachten
Kontrolle
Gästebucheinträge müssen von uns lt. einem aktuellen Urteil des LG Trier regelmässig überprüft werden.
Wir bitten Sie um Verständnis wenn wir entsprechende Einträge aus dem Gästebuch entfernen müssen.
(LG Trier - Az. 4 O 106/00)
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